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Was es bedeutet in Deutschland keinen Ehevertrag zu haben

Aktualisiert: 27. Juni

Wenn Eheleute in Deutschland keinen Ehevertrag schließen, so gilt für sie automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft gemäß § 1363 BGB. Danach bleibt das Vermögen der Eheleute während der Dauer der Zugewinngemeinschaft zwar rechtlich selbstständig, jedoch wird der während der Ehe erzielte Zugewinn bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft ausgeglichen. Der Zugewinn ist gemäß § 1373 BGB der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten dessen Anfangsvermögen übersteigt. Übersteigt gemäß § 1378 Abs. 1 BGB der oben genannte Zugewinn des einen Ehegatten den Zugewinn des anderen Ehegatten, so steht die Hälfte des Überschusses dem anderen Ehegatten bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft als Ausgleich zu.


Und jetzt nochmal auf Deutsch:

Zu Beginn der Ehe, also in Deutschland am Tag der standesamtlichen Trauung, hat jeder der beiden Ehegatten ein sogenanntes Anfangsvermögen- also alles, was ihr/ihm jeweils zu diesem Zeitpunkt gehört. -> henkelfraugeheimtipp: Das sollte so viel wie möglich sein!

Zum Ende der Ehe, also in diesem Fall am Tag der Scheidung, hat jeder der beiden Ehegatten ein sogenanntes Endvermögen- also alles, was ihr/ihm zu diesem Zeitpunkt gehört. -> henkelfraugeheimtipp: Das sollte offiziell so wenig wie möglich sein!

Die Differenz zwischen Anfangsvermögen und Endvermögen für den jeweiligen Ehegatten nennt sich Zugewinn. Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn schuldet dem Ehegatten mit dem geringeren Zugewinn 50% des MEHR- das nennt sich Zugewinnausgleich!


Und jetzt nochmal in Zahlen:

Die Ehefrau hat ein Anfangsvermögen von 50.000 € und ein Endvermögen von 100.000€. Somit beträgt der Zugewinn der Ehefrau 50.000€ (100.000€-50.000€=50.000€)

Der Ehemann hat ein Anfangsvermögen von 10.000€ und ein Endvermögen von 110.000€.

Somit beträgt der Zugewinn des Ehemanns 100.000€. (110.000€-10.000€=100.000€)

Der Ehemann hat demzufolge einen um 50.000€ (100.000€-50.000€=50.000€) höheren Zugewinn als den seiner Ehefrau.

Somit beträgt der Zugewinnausgleich des Ehemannes gegenüber seiner Ehefrau 25.000€ (50.000€:2=25.000€)


Und jetzt nochmal in Bildern:





Fragen und Anmerkungen gerne an info@henkelfrau.com oder per DM an https://www.instagram.com/henkelfrau/




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