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Volkswagen-Konzern im Umbruch: Was Sie als Beschäftigte wissen müssen

Aktualisiert: vor 11 Stunden

Der Volkswagen-Konzern, einer der größten Automobilhersteller Europas, befindet sich in einer tiefen Krise. Angesichts sinkender Nachfrage und wachsendem Wettbewerbsdruck sieht sich das Unternehmen gezwungen, drastische Sparmaßnahmen zu ergreifen. Doch diese Maßnahmen stoßen auf erheblichen Widerstand seitens des Betriebsrats und der Belegschaft. Erfahren Sie hier, welche Entwicklungen aktuell bei Volkswagen stattfinden und welche Rechte Sie als Arbeitnehmer im Falle einer betriebsbedingten Kündigung haben.



Eskalation im VW-Konzern: Streit um Sparmaßnahmen und Arbeitsplatzsicherheit


Seit Monaten ringen das Management von Volkswagen und der Betriebsrat um ein Sparprogramm, das angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen notwendig erscheint. Betriebsratschefin Daniela Cavallo kritisierte das Management scharf und erklärte, dass der Vorstand „versagt“ habe und nun die „Beschäftigung, Standorte und Tarifverträge“ der Belegschaft gefährdet seien. Sie warnte vor einem „Ausverkauf des Standortes Deutschland“ und betonte, dass die Arbeitnehmervertretung solch drastische Maßnahmen nicht akzeptieren werde.


Drastische Maßnahmen des VW-Managements


In internen Beratungen machte Konzernchef Oliver Blume klar, dass die Lage ernst sei und ein schnelles Gegensteuern notwendig sei, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Die schwache Nachfrage nach Neuwagen, insbesondere nach Elektroautos, und der erhöhte Wettbewerbsdruck durch neue Anbieter setzen VW unter Druck. Es stehen harte Einschnitte im Raum, darunter auch die mögliche Schließung von Werken in Deutschland – ein Szenario, das es bisher in dieser Form nicht gegeben hat.

Betriebsratschefin Cavallo bezeichnete die Wolfsburger Marke VW als „Restrukturierungsfall“ und wies darauf hin, dass das aktuelle Modellangebot nicht ausreiche, um die Nachfrage zu decken. Der Vorstand hatte bereits ein Effizienzprogramm in Höhe von 10 Milliarden Euro angekündigt, das nun um weitere 4 Milliarden Euro erweitert werden soll. Ohne zusätzliche Maßnahmen könnte die Marke ins Minus rutschen, warnte Markenchef Thomas Schäfer.


Betriebsbedingte Kündigungen: Ihre Rechte als Arbeitnehmer


Angesichts der drohenden Werksschließungen und des Stellenabbaus fragen sich viele Beschäftigte, welche Rechte sie haben und wie sie sich im Falle einer betriebsbedingten Kündigung verhalten sollten.

1. Prüfung der Kündigung: Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen erforderlich ist. Dabei sind auch soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen, wie etwa das Alter, die Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung der betroffenen Mitarbeiter.

2. Abfindungsoptionen: Sollte eine betriebsbedingte Kündigung unumgänglich sein, haben Arbeitnehmer unter Umständen Anspruch auf eine Abfindung. Die Höhe der Abfindung kann individuell ausgehandelt werden oder richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben, die häufig bei 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr liegen. Auch im Rahmen von Sozialplänen, die oft mit dem Betriebsrat verhandelt werden, können Abfindungen festgelegt werden.

3. Widerspruch gegen die Kündigung: Arbeitnehmer haben das Recht, gegen eine betriebsbedingte Kündigung vorzugehen. Innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung kann Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Das Gericht prüft dann, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist und ob die unternehmerische Entscheidung tatsächlich der Grund für die Entlassung ist.


Weitere Optionen und Handlungsweisen


Interne Versetzungen oder Qualifizierungen: VW hat eine „Transferkostenstelle“ eingeführt, in die überschüssiges Personal verschoben werden soll, um es entweder intern auf neue Stellen zu vermitteln oder es durch Schulungen und Weiterbildungen für den Arbeitsmarkt fit zu machen.

Sozialverträglicher Personalabbau: Vor allem über Altersteilzeitmodelle und Abfindungen soll ein Teil des Stellenabbaus abgefedert werden. Dies könnte eine Option sein, insbesondere für ältere Arbeitnehmer, die vorzeitig ausscheiden möchten.


Was tun bei Abmahnung oder Kündigung?


Sollten Sie aufgrund der aktuellen Lage bei Volkswagen abgemahnt oder gekündigt werden, ist es wichtig, Ihre Rechte zu kennen und gegebenenfalls rechtliche Schritte zu unternehmen.

Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen: In solchen Fällen ist es ratsam, sich umgehend rechtlich beraten zu lassen. Eine spezialisierte Anwaltskanzlei kann Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und gegebenenfalls gegen eine ungerechtfertigte Kündigung vorzugehen.

Kanzlei HENKELFRAU unterstützt Sie! Wenn Sie von einer Abmahnung oder Kündigung betroffen sind, stehen wir Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns unter info@henkelfrau.com oder rufen Sie uns an unter Tel.: +49 155 66150207. Wir kennen die neuesten Rechtsprechungen und unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte!

Bleiben Sie informiert und lassen Sie sich rechtlich beraten, um Ihre Interessen und Arbeitsplätze zu schützen.




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