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Vermietertagebuch (Teil III): Vorgehen bei Beschädigung von Gemeinschaftseigentum durch den Mieter

Aktualisiert: 27. Juni

Wenn ein Mieter das Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus beschädigt, stellt dies nicht nur eine Verletzung seiner mietvertraglichen Pflichten dar, sondern führt auch zu Unannehmlichkeiten und möglichen finanziellen Belastungen für die anderen Mieter und den Vermieter. Dieser Bericht erläutert die rechtlichen Aspekte und die notwendigen Handlungsschritte, die Vermieter einleiten sollten, um den Schaden zu beheben und die Interessen der Gemeinschaft zu wahren.



Rechtliche Grundlagen

Im deutschen Mietrecht sind die Pflichten des Mieters klar definiert. Dazu gehört auch die Pflicht, das Gemeinschaftseigentum pfleglich zu behandeln (§ 535 BGB). Schäden, die durch den Mieter verursacht werden, können sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Vermieter haben das Recht, vom Mieter Ersatz des Schadens zu verlangen (§ 280 BGB).


Typische Fälle von Beschädigungen

Beschädigungen am Gemeinschaftseigentum können vielfältig sein, unter anderem:

  • Beschädigung von Fluren und Treppenhäusern: Beispielsweise durch grob fahrlässiges Verhalten oder mutwillige Zerstörung.

  • Vandalismus an gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen: wie Fahrstühlen, Waschräumen oder Müllräumen.

  • Sachbeschädigung an Außenanlagen: wie Gärten, Parkplätzen oder Gemeinschaftsflächen.


Rechtliche Aspekte und Handlungsschritte


1. Dokumentation des Schadens

Der erste Schritt besteht darin, den entstandenen Schaden gründlich zu dokumentieren:

  • Fotos und Videos: Um das Ausmaß des Schadens festzuhalten.

  • Zeugenberichte: Aussagen von anderen Mietern oder Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben.

  • Schadensbericht: Eine detaillierte schriftliche Beschreibung des Schadens.

2. Schriftliche Aufforderung zur Schadensregulierung

Der Vermieter sollte den Mieter schriftlich auffordern, den Schaden zu beheben oder die Kosten für die Reparatur zu übernehmen:

  • Fristsetzung: Dem Mieter eine angemessene Frist zur Schadensregulierung setzen.

  • Kostenvoranschläge: Ggf. Kostenvoranschläge für die Reparatur beifügen.

  • Rechtsfolgen: Auf mögliche rechtliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung hinweisen.

3. Einbeziehung der Haftpflichtversicherung

Falls der Mieter eine Haftpflichtversicherung hat, sollte diese eingeschaltet werden. Der Mieter ist verpflichtet, den Schaden seiner Versicherung zu melden, die dann für die Kosten aufkommt.

4. Schadensersatzklage

Wenn der Mieter nicht auf die Aufforderung zur Schadensregulierung reagiert oder den Schaden nicht bezahlt, kann der Vermieter eine Schadensersatzklage einreichen:

  • Anwaltliche Beratung: Vor Einreichung der Klage sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.

  • Klageeinreichung: Eine detaillierte Klageschrift beim zuständigen Amtsgericht einreichen.

  • Beweisführung: Dokumentation des Schadens und Nachweis der Verursachung durch den Mieter.


Weitere rechtliche Schritte


a. Abmahnung und Kündigung

In schweren Fällen oder bei wiederholten Beschädigungen kann eine Abmahnung erfolgen, die bei fortgesetztem Fehlverhalten zu einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung führen kann:

  • Abmahnung: Schriftliche Abmahnung mit detaillierter Beschreibung des Fehlverhaltens und Setzung einer Frist zur Verhaltensänderung.

  • Kündigung: Wenn der Mieter weiterhin das Gemeinschaftseigentum beschädigt, kann eine Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen werden.


b. Anzeige bei der Polizei

Bei mutwilliger Zerstörung oder Vandalismus kann zusätzlich eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) gestellt werden.


Handlungsempfehlungen für Vermieter

  1. Präventive Maßnahmen: Regelmäßige Kontrolle und Wartung des Gemeinschaftseigentums, um Schäden frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

  2. Kommunikation mit Mietern: Sensibilisierung der Mieter für die Bedeutung der Pflege des Gemeinschaftseigentums und klare Regeln im Mietvertrag festhalten.

  3. Rechtsberatung einholen: Vor Einleitung rechtlicher Schritte sollte eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden, um die Erfolgsaussichten und das richtige Vorgehen zu prüfen.


Fazit

Beschädigungen des Gemeinschaftseigentums durch einen Mieter erfordern ein strukturiertes und rechtlich fundiertes Vorgehen. Vermieter sollten sicherstellen, dass alle Maßnahmen gut dokumentiert sind und gegebenenfalls rechtlichen Beistand hinzuziehen. Bei Fragen zu diesem Thema steht die Kanzlei HENKELFRAU (info@henkelfrau.com, Tel.: +49 155 66150207) gerne beratend zur Seite.




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