Vermietertagebuch (Teil XIV) Räumungsklage Ablauf: Kosten, Dauer & Gesetzliche Grundlagen
- annahenkelmann1
- 25. März
- 2 Min. Lesezeit
Eine Räumungsklage ist oft der letzte Ausweg für Vermieter, wenn Mieter trotz Kündigung nicht ausziehen. Doch wie läuft das Verfahren ab? Welche Kosten entstehen und welche gesetzlichen Grundlagen greifen? Die rechtliche Grundlage für eine Räumungsklage bildet § 985 BGB (Herausgabeanspruch des Eigentümers). Weitere wichtige Regelungen umfassen § 543 BGB (außerordentliche Kündigung bei Pflichtverletzungen), § 569 BGB (Sonderregelungen für Wohnraummietverhältnisse), § 794 ZPO (Vollstreckungstitel als Voraussetzung der Zwangsräumung) und § 885 ZPO (Durchführung der Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher).

Ablauf einer Räumungsklage
Mahnung & Abmahnung: Der Vermieter mahnt den Mieter schriftlich ab und fordert ihn zur Zahlung oder zum Auszug auf.
Kündigung des Mietvertrags: Falls der Mieter nicht reagiert, erfolgt die ordentliche oder fristlose Kündigung.
Einreichen der Räumungsklage: Nach Ablauf der Kündigungsfrist kann der Vermieter die Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht einreichen.
Gerichtsverfahren & Urteil: Das Gericht prüft die Klage, setzt eine mündliche Verhandlung an und fällt ein Urteil.
Erwirkung des Räumungstitels: Falls das Urteil zugunsten des Vermieters ausfällt, wird ein Räumungstitel ausgestellt.
Beauftragung des Gerichtsvollziehers: Der Vermieter kann nun die Zwangsräumung durch einen Gerichtsvollzieher veranlassen.
Durchführung der Zwangsräumung: Der Gerichtsvollzieher setzt die Räumung durch, oft mit Unterstützung der Polizei.
Kosten einer Räumungsklage
Die Kosten setzen sich aus Gerichtskosten (abhängig vom Streitwert, z. B. Mietrückstände oder Jahresmiete), Anwaltskosten (nach RVG geregelt) und Vollstreckungskosten (ab 300 € für den Gerichtsvollzieher) zusammen. Ein „Berliner Modell“ kann helfen, die Kosten zu senken, indem es die Räumungskosten reduziert.
Konkretes Kostenbeispiel
Angenommen, die Jahresnettokaltmiete beträgt 6.000 €, ergibt sich folgender Kostenrahmen:
Gerichtskosten: Bei einem Streitwert von 6.000 € belaufen sich die Gerichtskosten gemäß GKG (Gerichtskostengesetz) auf ca. 500 €.
Anwaltskosten: Die Rechtsanwaltsvergütung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) beträgt bei diesem Streitwert etwa 1.000 € für den eigenen Anwalt und weitere 1.000 € für den gegnerischen Anwalt (falls der Vermieter verliert und dessen Kosten übernehmen muss).
Kosten für den Räumungstitel: Nach erfolgreicher Klage fallen weitere ca. 50-100 € für die Ausstellung des Räumungstitels an.
Kosten für den Gerichtsvollzieher: Die Räumung durch den Gerichtsvollzieher kostet je nach Region und Aufwand etwa 300-800 €.
Zusätzliche Räumungskosten: Falls eine Spedition für den Abtransport des Mieterinventars beauftragt werden muss, können 1.500-3.000 € anfallen.
Gesamtkosten: Inklusive aller Faktoren kann eine Räumungsklage bei einem Streitwert von 6.000 € insgesamt zwischen 3.000 und 6.000 € kosten.
Dauer einer Räumungsklage
Das gesamte Verfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Ein Gerichtsverfahren dauert in der Regel 3-6 Monate, die Erwirkung eines Räumungstitels etwa 4-6 Wochen und die anschließende Zwangsräumung nochmals 1-3 Monate.
Lösungen & Alternativen zur Räumungsklage
Um hohe Kosten und lange Wartezeiten zu vermeiden, gibt es alternative Ansätze wie Mediation (außergerichtliche Einigung), Vergleichsangebote (Zahlung gegen freiwilligen Auszug) oder nachträgliche Ratenzahlungsvereinbarungen. Die Kanzlei HENKELFRAU hilft Ihnen, die beste Lösung zu finden. Kontaktieren Sie uns unter +49 155 66150207 oder per Mail an info@henkelfrau.com.
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