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Gerichtliches Mahnverfahren: Ablauf, Kosten & Gesetzliche Grundlagen

Ein gerichtliches Mahnverfahren stellt ein zentrales Instrument im Forderungsmanagement dar und ermöglicht Gläubigern, unkompliziert und relativ zügig offene Forderungen geltend zu machen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wesentliche zum Ablauf, zu den Kosten, zur Dauer sowie zu den gesetzlichen Grundlagen, die in den relevanten Paragraphen des Gesetzes verankert sind.


gerichtliches Mahnverfahren

Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens

  1. Antragstellung beim Mahngericht: Der Gläubiger reicht einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids beim zuständigen Amtsgericht ein. Der Antrag muss Angaben zur Forderung sowie zur Identität des Schuldners enthalten. Gesetzliche Grundlage: §§ 688 ff. ZPO

  2. Prüfung und Erlass des Mahnbescheids: Nach Eingang des Antrags prüft das Gericht formal die Angaben und erlässt den Mahnbescheid, sofern keine formalen Mängel vorliegen. Der Mahnbescheid wird dem Schuldner zugestellt. Gesetzliche Grundlage: § 689 ZPO

  3. Widerspruchsfrist: Der Schuldner hat nach Zustellung zwei Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen. Legt der Schuldner Widerspruch ein, geht das Verfahren in das streitige Verfahren über. Gesetzliche Grundlage: § 690 ZPO

  4. Vollstreckungstitel: Wird kein Widerspruch eingelegt oder wird der Widerspruch im Hauptsacheverfahren zurückgewiesen, erlangt der Gläubiger einen Vollstreckungstitel, der die Zwangsvollstreckung ermöglicht. Gesetzliche Grundlage: § 699 ZPO


Kosten und Dauer des Verfahrens

  • Kosten: Die Kosten des Mahnverfahrens setzen sich in der Regel aus Gerichtskosten und eventuellen Anwaltskosten zusammen. Die exakten Kosten richten sich nach dem Streitwert und den anfallenden Gebühren, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt sind.


    Ausführliches Kostenbeispiel (fiktiv, bei einem Streitwert von 5.000 EUR):

    • Gerichtskosten:Die Gerichtskosten werden anhand des Streitwerts berechnet. Bei einem Streitwert von 5.000 EUR fällt in der Regel eine Gebühr von etwa 1,0 Gebühr an, was ca. 100 EUR betragen kann.

    • Anwaltskosten:Im Rahmen des Mahnverfahrens berechnen sich die Anwaltskosten häufig nach dem RVG. Beispielhaft könnten folgende Positionen anfallen:

      • Geschäftsgebühr: Bei 5.000 EUR Streitwert liegt die Gebühr oft im Bereich von ca. 1,3 Gebühr, was ungefähr 260 EUR entspricht.

      • Post- und Telekommunikationskosten (PTK): ca. 20 EUR.

      • Auslagenpauschale: ca. 20 EUR.

      Somit ergeben sich Anwaltskosten von insgesamt ca. 300 EUR.

    • Gesamtkosten:Gerichtskosten (ca. 100 EUR) plus Anwaltskosten (ca. 300 EUR) summieren sich zu einem Gesamtbetrag von etwa 400 EUR.Hinweis: Dieses Beispiel dient als grobe Orientierung. Die tatsächlichen Kosten können je nach Einzelfall, regionalen Unterschieden und individuellen Vereinbarungen variieren.


  • Dauer:Bei einem reibungslos verlaufenden Mahnverfahren kann innerhalb weniger Wochen ein Vollstreckungstitel erlangt werden. Kommt es zu Einwendungen des Schuldners, verlängert sich das Verfahren in das streitige Verfahren, was zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen kann.


Gesetzesgrundlagen im Überblick

  • Zivilprozessordnung (ZPO):Die §§ 688 ff. ZPO bilden die Grundlage für das gerichtliche Mahnverfahren. Insbesondere regeln § 689 die Voraussetzungen für den Mahnbescheid sowie § 690 die Frist für den Widerspruch.

  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG):Dieses Gesetz regelt die Anwaltskosten, die im Rahmen des Verfahrens entstehen können.

  • Weitere relevante Vorschriften:Je nach Fall können auch andere gesetzliche Bestimmungen und Verfahrensvorschriften von Bedeutung sein.


Lösungen und Ansätze im Forderungsmanagement

  • Präventive Maßnahmen:Eine frühzeitige Prüfung der Forderungen und ein konsequentes Mahnwesen können dazu beitragen, gerichtliche Verfahren zu vermeiden.

  • Mahnverfahren als kosteneffiziente Alternative:Das gerichtliche Mahnverfahren bietet häufig eine schnellere und kostengünstigere Alternative zu einem umfassenden Klageverfahren.

  • Individuelle Beratung:Jeder Fall erfordert eine maßgeschneiderte Strategie. Die Kanzlei HENKELFRAU steht Ihnen mit ihrer Expertise zur Seite, um die beste Lösung für Ihren Einzelfall zu finden.Kontakt: +49 155 66150207 oder info@henkelfrau.com


Mit diesem umfassenden Überblick über das gerichtliche Mahnverfahren erhalten Sie nicht nur Einblick in den Ablauf und die Kosten, sondern auch in die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen. Für weiterführende Informationen und eine individuelle Beratung steht Ihnen die Kanzlei HENKELFRAU jederzeit gerne zur Verfügung.




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